AGB
1. Geltungsbereich
Alle online Aufträge über die Homepage www.hauser-gmbh.at unterliegen diese AGB. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber in Kenntnis dieser AGB zu sein und erkennt diese ausdrücklich an und nimmt sie als Vertragsinhalt zur Gänze an. Stillschweigen des Auftraggebers gilt jedenfalls als Zustimmung. Vertragsbedingungen oder sonstige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam und sind daher für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen.
Zusatzaufträge (online, schriftlich bzw. mündlich) unterliegen auch dieser AGB.
Änderung zur Bestellung oder der AGB ist nur in Schriftform rechtswirksam.
2. Vertragsabschluss
Durch das Ausfüllen der Maske und, das Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig bestellen“, geben Sie eine rechtsverbindliche Vertragserklärung ab.
Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.
Auftraggeber ist jene Person, die in der Kontaktinformation angeführt ist.
Der Vertrag gilt als angenommen, wenn die Auftragnehmerin nicht binnen 3 Tagen eine anderweitige Erklärung abgibt.
Sie haben das Recht, binnen 3 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Hauser GmbH, Hinterberg 3, 5144 Handenberg, Telefon: +43 7728/6151, E-Mail: office@hauser-gmbh.at) mittels einer eindeutigen Erklärung, per Mail über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
3. Preise
Für Bestellungen in unserem Online-Shop gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung die genannten Preise.
Die angegebenen Preise sind Pauschalpreise.
Entsorgung: Preis beinhaltet: Aufstellung – 30 Tage Containerbereitstellung – Abholung – Entsorgung
Brennstoffe: Preis beinhaltet: laut Angabe im Online-Shop
Die angegebenen Preise sind Endpreise in Euro, das heißt sie beinhalten alle Preisbestandteile sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.
Werden im Zuge der Abwicklung zusätzliche Entleerungen (Abholung und Anlieferung) des Containers vereinbart, so wird der bei der Bestellung angegebene Pauschalbetrag für jede Entleerung verrechnet.
Wir berechnen für die Verwendung der Zahlungsarten keine zusätzlichen Kosten.
4. Lieferung & Termine
Bestellung im Online-Shop können nur für folgende Österreichische PLZ durchgeführt werden.
4931, 4932, 4950, 4951, 4952, 4962, 4963, 4982, 5110, 5111, 5112, 5113, 5114, 5120, 5121, 5122, 5123, 5131,5132, 5133, 5141, 5142, 5143, 5144, 5145, 5151, 5152, 5163, 5165, 5166, 5211, 5221, 5222, 5223, 5224, 5225, 5230, 5231, 5232, 5233, 5241, 5242, 5251, 5252, 5261, 5270, 5271, 5272, 5273, 5274, 5280, 5282
Für Bestellungen in anderen österreichischen PLZ wenden Sie sich bitte per E-Mail (office@hauser-gmbh.at) an uns.
Das ausgewählte Datum der Lieferung bzw. Abholung kann aufgrund der Auftragslage um bis zu 2 – 5 Tage Werktagen variieren.
Lieferterminänderungen hat der Auftraggeber jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch zusteht.
Aufstellung/ Abholung von Container
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, um eine Aufstellung und Abholung des Containers/ Abholung mittels Ladekran zu ermöglichen. (Zufahrt muss für einen LKW befahrbar sein – Oberleitungen, Dachvorsprünge, parkende Autos usw., ausreichend Platz für den Container, geeigneter Untergrund)
Auf öffentlichen Plätzen brauchen Sie eine schriftliche Aufstellgenehmigung der Gemeinde
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass für die Aufstellung des Containers auf öffentlichen Plätzen eine schriftliche Aufstellgenehmigung der Gemeinde vorliegt.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Standplatz des Containers zur verändern.
Die von Hauser GmbH bereitgestellten Container bleiben in deren Eigentum.
Lieferung Brennstoffe
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, um eine Lieferung mittels LKW zu ermöglichen. (Zufahrt muss für einen LKW befahrbar sein – Oberleitungen, Dachvorsprünge, parkende Autos usw., ausreichend Platz für die Entladung, geeigneter Untergrund)
Lieferung frei Bordsteinkante
Lieferung zu angegeben Lieferadresse bis Bordsteinkante
Lieferung inkl. Einlagerung
Lieferung wird im Keller, Gartenhütte oder ins erste Stockwerk gestellt.
Falls mehr als 1 Stockwerk zusätzlich zu überwinden ist, fallen Mehrkosten an.
Selbstabholung
laut Angaben in Auftragsbestätigung abholbereit in
Hinterberg 3, 5144 Handenberg
5. Entsorgung
Der Auftraggeber ist für die Befüllung und abfuhrbereite Bereitstellung zum vereinbarten Abholtermin verantwortlich. Dabei hat der Auftraggeber die jeweiligen Vorschriften
- Container maximal bis zur Oberkante anzufüllen
- Container richtig befüllt (was darf hinein, was nicht)
zu beachten.
Bei der Befüllung hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass der Container nur mit der bestellte Abfallart befüllt wird, welche bei der Bestellung in unserem Online-Shop gewählt wurde.
Wir sind berechtigt, Mehrkosten durch falsches Befüllen der Container in Rechnung zu stellen. Diese Rechnungen sind sofort ab Rechnungseingang zu begleichen.
Wird gegen unsere Rechnung binnen 1 Wochen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.
Die Verwendung des Containers für andere Zwecke ist untersagt.
6. Zahlung
Die Bezahlung im Online-Shop erfolgt wahlweise per Kreditkarte oder Vorkasse per Rechnung.
Rechnungen sind sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig.
Bei nicht Bezahlung der Vorkassenrechnung innerhalb von 1 Wochen nehmen wir uns das Recht die Bestellung bzw. Auftrag zu stornieren.
7. Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Zur Durchführung und Abwicklung einer Bestellung benötigen wir die nachfolgenden Daten von Ihnen:
- Vor- und Nachnamen
- E-Mail-Adresse
- Postanschrift
- Telefonnummer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Daten zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten, um zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Bestellung und um die Abfallrechtlichen Meldung an die Behörde durchzuführen.
8. Gewährleistung und Haftung
Während der Dauer der Aufstellung ist der Auftraggeber verantwortlich für den Container, insbesondere für die Absicherung, Behandlung, Beleuchtung und trägt die Verkehrssicherungspflicht.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Container/ Brennstoffe unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen und allfällige Mängel bekannt zu geben.
Jede Beschädigung der Container während der Befüll- und Stehzeit hat der Kunde auch ohne sein Verschulden zu vertreten
9. Schlussbestimmungen
Auf alle Verträge zwischen Hauser GmbH und ihren Kunden ist österreichisches materielles und formelles Recht anzuwenden.